Wichtige Phasen einer Betriebsratswahl


Jede Wahl, auch die Betriebsratswahl, verlangt die Einhaltung vieler Einzelheiten und besondere Fachkenntnisse für die richtige Durchführung. Schließlich hängt vom Ergebnis der Wahl einiges ab. Es geht um die Vertretung der Arbeitnehmer für die nächsten vier Jahre.

Es gibt vier verschiedene wichtige Phasen einer Betriebsratswahl. Jeder Schritt muss gut vorbereitet sein. Der erste Schritt geht vom Betriebsrat, der im Amt ist. Er wählt den Wahlvorstand, der ab diesem Zeitpunkt die Aufsicht für den richtigen Verlauf der Wahl hat. Die Aufgabe des Wahlvorstands hört erst mit der Ladung des neu gewählten Betriebsrats zu seiner allerersten Sitzung und der Wahl eines Wahlleiters aus dem neu gewählten Betriebsrat auf.

Jemand, der bei einer Betriebsratswahl schon einmal im Wahlvorstand war und die Wahl organisiert hat, sollte nicht nur seinen eigen Erkenntnissen vertrauen, sondern auf ganz sicher gehen und die aktuelle Rechtsprechung kennen und sich darauf sehr gut vorbereiten.

Betriebsratswahlen finden in Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern statt, von denen mindestens drei wählbar sein müssen, das heißt, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Betriebsratswahl ist keine Pflicht – Veranstaltung. Allein die Mitarbeiter entscheiden, ob in ihrem Unternehmen ein Betriebsrat gewählt werden soll.

Betriebsratswahlen finden regelmäßig alle vier Jahre statt, immer zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Natürlich kann aber auch außerhalb dieses Zeitraumes eine Neuwahl stattfinden. Das kann der Fall sein, wenn zum Beispiel der Betriebsrat zurücktritt oder es noch keinen Betriebsrat in einem Unternehmen gibt und es zum ersten Mal Betriebsratswahlen stattfinden müssen.

Der Wahlvorstand wird vom amtierenden Betriebsrat gewählt. Das muss bei Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates erfolgen. Bei kleineren Unternehmen kann mit dem einfachen Wahlverfahren auch mit geringeren Zeiträumen gearbeitet werden. Der Wahlvorstand besteht aus drei wahlberechtigten Mitarbeitern, davon ist einer Vorsitzender des Wahlvorstands. Der Wahlvorstand führt durch die Wahl und ist für ihre richtige Durchführung verantwortlich.

Der Ablauf der Wahl:

Der Wahlvorstand fertigt eine Wählerliste an und macht die Wahl im Betrieb bekannt. Darin ist unter anderem festgehalten, wann gewählt wird, wie viele Personen gewählt werden müssen und bis wann Vorschläge für die Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden müssen. Die Wahl der Betriebsratsmitglieder erfolgt als Mehrheits- oder Verhältniswahl. Nach Stimm - Auszählung stellt der Wahlvorstand das Ergebnis der Wahl fest und lädt zur Betriebsratssitzung ein.