Grundsätzliche Aufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat als allgemeine Aufgabe, die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern. Hierbei hat er dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Normen für die Arbeitnehmer eingehalten und durchgeführt werden. Ferner hat der Betriebsrat auch die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze zum Arbeits- und zum betrieblichen Umweltschutz zu überwachen und sich um benachteiligte Arbeitnehmer zu kümmern. Dies können schwerbehinderte, ausländische oder ältere Arbeitnehmer sein, deren betriebliche Eingliederung zu fördern ist. Auch über die Gleichstellung der Geschlechter hat der Betriebsrat zu wachen, sowie er ebenfalls sicher gehen muss, dass die Vereinbarkeit vom Familie und Beruf nicht gefährdet wird.